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BFH Urteil v. - I R 124/83

Der Kläger hatte eine betriebliche Forderung in Höhe von 50 000 DM, die durch eine Sicherungshypothek gesichert war. Aus der Forderung betrieb er die Zwangsversteigerung. Im Versteigerungstermin ersteigerte er das Grundstück, auf dem die Sicherungshypothek eingetragen war, zu einem Bargebot von 60 000 DM. Der Verkehrswert des Grundstücks betrug 150 000 DM; der 7/10-Betrag davon betrug 105 000 DM. Der Versteigerungserlös (60 000 DM) reichte nur aus, um vorrangige dinglich berechtigte Gläubiger zu befriedigen. Der Kläger fiel deshalb mit seiner betrieblichen Forderung aus.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 497
BFH/NV 1987 S. 497 Nr. -1
NAAAB-29612

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