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BFH Urteil v. - I R 110/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde am 5. Dezember 1974 Kommanditist einer KG. Für das Streitjahr 1974 erklärte der Kläger aus dieser Beteiligung einen Verlust in Höhe von 45 000 DM. Diesen Betrag legte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) dem Einkommensteuerbescheid 1974 vom 5. Juni 1975 zugrunde. Der Bescheid erging vorläufig gemäß § 100 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung (AO).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 176
BFH/NV 1988 S. 176 Nr. 3
WAAAB-29609

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