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BFH Beschluss v. - II S 6-8/88

Der Antragsteller beantragt mit drei Schreiben vom 27. März 1988, ihm Prozeßkostenhilfe (PKH) zu bewilligen für seine beabsichtigten Beschwerden gegen die die Bewilligung von PKH ablehnenden Beschlüsse des Finanzgerichts (FG) vom 8. März 1988 II 843/87, II 841/87 und II 842/87, die drei Verfahren zu verbinden und ihm zu seiner Vertretung den Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. X beizuordnen. Eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt hat er seinem Antrag nicht beigefügt. Er hat sich auf folgenden Hinweis beschränkt: "Eine Veränderung im Verhältnis zu der dem Finanzgericht vorliegenden Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hat sich finanziell nur insoweit ergeben, als die monatlichen Kindergeldzuwendungen zwischenzeitlich für zwei weitere und in der Ausbildung befindliche Kinder auf insgesamt 507 DM monatlich erhöht worden sind." Das Streitverhältnis hat der Antragsteller im wesentlichen wie folgt dargestellt:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 659
BFH/NV 1989 S. 659 Nr. 10
CAAAB-29607

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