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BFH Urteil v. - II R 74/84

Mit notariellem Vertrag vom 31. Mai 1976 erwarb Frau A ein unbebautes Grundstück zum Kaufpreis von . . . DM. Frau A verstarb am 17. Juli 1978. Alleinerbe der Frau A ist nach ihrem Testament vom 23. Dezember 1977 ihr Adoptivsohn, der 1967 geborene Z, dessen leibliche Eltern die Revisionskläger sind. Am 22. Mai 1979 wurde S, der leibliche Vater, zum Vormund des Z bestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 371
BFH/NV 1988 S. 371 Nr. 6
FAAAB-29590

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