Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) blieb am 7. Dezember 1977 im Verfahren zur Zwangsversteigerung eines aus mehreren Teilparzellen bestehenden Grundstücks mit einem Gebot von 1 300 010 DM Meistbietender. Nach den Versteigerungsbedingungen sollten Rechte nicht bestehenbleiben. Auf dem Grundstück befand sich ein erst teilweise fertiggestelltes größeres Wohngebäude. Antragsgemäß stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) den Grunderwerb des Klägers nach § 1 Nr. 4 des Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau (GrEStWoBauG (NW)) vorläufig von der Grunderwerbsteuer frei, da der Kläger versichert hatte, das Gebäude mit . . . Wohneinheiten fertigzustellen.
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 595 BFH/NV 1989 S. 595 Nr. 9 OAAAB-29548
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