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BFH Beschluss v. - III S 4/87

Der Antragsteller beantragte in dem Klageverfahren betreffend Gewerbesteuermeßbetrag 1966 und 1970 der Firma X OHG wegen Besorgnis der Befangenheit die Ablehnung aller Richter des Senats des Finanzgerichts (FG). Er begründete seinen während der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag damit, daß der Senat über seine Anträge auf Aufnahme seiner Ausführungen in das Protokoll noch nicht entschieden habe. Das FG lehnte den Befangenheitsantrag ab. Hiergegen erhob der Antragsteller Beschwerde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 113
BFH/NV 1988 S. 113 Nr. 2
LAAAB-29510

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