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BFH Urteil v. - III R 274/83

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1980 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden sind. Der Kläger betrieb bis zum Jahre 1973 eine Dachdeckerei und Bauklempnerei. Mit Wirkung zum 1. Januar 1974 verpachtete er seinen Betrieb an die X-GmbH (GmbH); deren Gesellschaftsanteile gehörten dem Kläger, der auch ihr alleiniger Geschäftsführer war. Den Gewinn aus dem Besitzunternehmen ermittelte der Kläger nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 22
BFH/NV 1988 S. 22 Nr. 1
XAAAB-29477

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