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BFH Urteil v. - III R 270/83

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine den Weinbau betreibende Ehegattengemeinschaft. Die Grundstücke des Weinguts - insgesamt 1,02 ha - gehörten zum Teil den Ehegatten gemeinsam und zum Teil der Ehefrau allein. Vom Grundbesitz waren 0,73 ha verpachtet; das Pachtentgelt bestand in der Lieferung von Trauben, die im Betrieb der Klägerin zu Wein verarbeitet wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 85
BFH/NV 1988 S. 85 Nr. 2
NAAAB-29476

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