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BFH Beschluss v. - III B 169-170/86

Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb in den Streitjahren 1970 bis 1974 einen zum größten Teil ambulant ausgeübten Textileinzelhandel. Nach einer Betriebsprüfung erhöhte der Beklagte (das Finanzamt - FA -) - im wesentlichen aufgrund von Schätzungen - die vom Kläger erklärten Einkommen und Umsätze in den geänderten bzw. erstmaligen Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheiden der Jahre 1970 bis 1974. Die Einsprüche hatten teilweise Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 322
BFH/NV 1987 S. 322 Nr. -1
RAAAB-29398

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