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BFH Beschluss v. - II B 69/87

Einem Antrag des Antragstellers auf Stundung von Grunderwerbsteuer hatte der Antragsgegner (das Finanzamt) nur zum Teil stattgegeben. Wegen der Ablehnung seines Antrages erhob der Antragsteller Klage und beantragte während des Klageverfahrens eine einstweilige Anordnung dahingehend, daß die Vollstreckung aus dem Grunderwerbsteuerbescheid bis zur Entscheidung über seine Klage vorläufig eingestellt werde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 372
BFH/NV 1989 S. 372 Nr. 6
GAAAB-29380

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