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Einkommensteuer | Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger sowie von sog. geschlossenen Fonds
Das BMF nimmt mit Schr. v. - IV C 3 - S 2253a - 48/03 ausführlich zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Einkünften im Rahmen von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (geschlossene Fonds) Stellung. Wir werden den Volltext des BMF-Schreibens im nächsten NWB-Heft abdrucken.