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BFH Beschluss v. - I B 156/86

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) betreibt einen Groß- und Einzelhandel. In den Steuererklärungen der Jahre 1975 bis 1980 machte er Zinsen für ein Darlehen der X AG, Vaduz, als Betriebsausgaben geltend. Die zugehörigen Darlehen wurden als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 208
BFH/NV 1988 S. 208 Nr. 4
IAAAB-29323

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