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Die Entwicklung des Europäischen Zollrechts 2003/2004
Im Anschluss an den Bericht für den Zeitraum 2002/2003 sollen hier erneut wesentliche Entwicklungen für die Praxis zusammengefasst werden, und zwar ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit oder Vollständigkeit. Zunächst wird über Gesetzgebung und Verwaltung im Berichtszeitraum referiert. Im Anschluss werden einige illustrative Entscheidungen dargestellt.
I. Gesetzgebung und Verwaltung
1. Neue Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)
Im BGBl I 2003, S. 951 ist eine neue HZAZustV veröffentlicht worden, welche die alte vom außer Kraft gesetzt hat. Bezeichnend ist, dass die alte Verordnung kein Jahr gültig war.
2. Zollnummer
Seit ist von Unternehmen, auch ausländischen, auf allen Zollanmeldungen die ihnen von ATLAS erteilte Zollnummer anzugeben. Für die Zeit bis wurden jedoch übergangsweise auch Anmeldungen ohne Zollnummer akzeptiert. Die Zollnummer ist für den Zoll das, was die Steuernummer für die Finanzämter ist. Nicht mit ihr zu verwechseln sind die Code-Nummern des Zolltarifs. Wer eine Zollnummer braucht (Verfahren ist kostenlos), wendet Sie sich an ATLAS, Hertzstr. 10, 76187 Karlsruhe, Tel. 0721/7909-0.