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Umsatzsteuer | Steuerbarkeit der bankmäßigen Vermögensverwaltung für ausländische Kunden
(1) Der Leistungsort der bankmäßigen Vermögensverwaltung bestimmt sich nach § 3a Abs. 1 UStG. Die bankmäßige Vermögensverwaltung ist keine sonstige Leistung i. S. von § 3a Abs. 4 Nr. 6a i. V. mit § 4 Nr. 8e UStG und kein Bank- oder Finanzumsatz i. S. von Art. 9 Abs. 2e der 6. EG-Richtlinie. (2) Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8h UStG umfasst nur eigene Leistungen der Kapitalanlagegesellschaft (, EFG 2004, S. 1012). • Hinweis: Die Klin., eine Bank, erzielte in den Streitjahren 1989 bis 1992 als Portfolio-Management-Gebühren bezeichnete Erlöse aus der Verwaltung von Geldvermögen für zwei Anleger aus Drittstatten und für zwei luxemburgische Investmentgesellschaften. Die zugrunde liegenden Vereinbarungen verpflichteten die Klin., das ihr anvertraute Vermögen im Rahmen jeweils vereinbarter Anlagerichtlinien unter Nutzung ...