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BFH Beschluss v. - V R 25/85

Der Revisionskläger hat namens des Klägers Klage erhoben. Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen und dem Revisionskläger die Verfahrenskosten als vollmachtlosem Vertreter auferlegt. Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts haben sowohl der Kläger als auch der Revisionskläger Revision erhoben. Auf die Revision des Klägers hat der Bundesfinanzhof das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben und die Sache zu anderweitiger Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 513
BFH/NV 1988 S. 513 Nr. 8
NAAAB-29236

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