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BFH Beschluss v. - V R 135/85

Der Kl. betreibt eine Schreinerei. Er ist außerdem Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Mit der Errichtung des am 1. November 1976 bezugsfertig gewordenen Gebäudes begann der Kläger im Jahre 1971. Das Gebäude sollte Wohnungen (Appartements) und eine Gastwirtschaft enthalten. Mit Schreiben vom 15. Februar 1978 an das FA verzichtete der Kl. gemäß § 9 UStG 1967/1973 auf die Umsatzsteuerfreiheit der Mietumsätze gegenüber gewerblichen Unternehmern für deren Unternehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 92
BFH/NV 1988 S. 92 Nr. 2
PAAAB-29231

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