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BFH Urteil v. - VI R 25/86

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Der Ehemann ist als Arbeitnehmer tätig. Er machte Kosten für die Teilnahme an einer Auslandsreise als Werbungskosten geltend, hatte damit aber bei der Einkommensteuerveranlagung und auch im anschließenden Einspruchsverfahren keinen Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 38
BFH/NV 1987 S. 38 Nr. -1
SAAAB-29204

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