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BFH Urteil v. - VI R 192/82

In ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre machte die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Oberstudienrätin, u.a. Aufwendungen für Fachliteratur als Werbungskosten geltend. Hiervon erkannte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Aufwendungen für die Zeitschriften "Kosmos" und "Das Tier" (in beiden Streitjahren je 48 DM bzw. 34,20 DM) und für den "Weltatlas des Tierlebens" (56 DM, nur 1977) nicht als Werbungskosten an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 401
RAAAB-29197

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