Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VI R 152/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Ingenieur im Bereich der Flughafenerrichtung nichtselbständig beschäftigt. Er hatte im Jahre 1969 die Berufspilotenlizenz erworben. Im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung 1980 machte er geltend, Aufwendungen in Höhe von 810 DM zur Weitererhaltung seiner Pilotenlizenz aufgewendet zu haben, und beantragte hierfür den Sonderausgabenabzug. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) lehnte es - auch in der Einspruchsentscheidung - ab, den geltend gemachten Betrag als Werbungskosten oder Sonderausgaben zum Abzug zuzulassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 50
BFH/NV 1987 S. 50 Nr. -1
OAAAB-29185

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen