Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine in der Rechtsform einer GmbH betriebene Steuerberatungsgesellschaft, beantragte bei dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Beklagten) ihr gemäß § 50 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zu genehmigen, den bei ihr angestellten Beigeladenen zu 2 als "besonders befähigte Kraft anderer Fachrichtung" zu ihrem - weiteren - Geschäftsführer bestellen zu dürfen. Der Beklagte lehnte die beantragte Genehmigung ab. Die Klage der Klägerin blieb erfolglos. Mit der Revision beantragt die Klägerin, unter Aufhebung der Vorentscheidung den Beklagten zu verpflichten, ihr die beantragte Genehmigung zu erteilen. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1, die zuständige Steuerberaterkammer, beantragen, die Revision zurückzuweisen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 181 BFH/NV 1987 S. 181 Nr. -1 JAAAB-29139
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