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BFH Urteil v. - VII R 199/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die er am 17. Dezember 1979 mit einer weiteren Person durch notariellen Vertrag errichtet hat. Die GmbH betrieb die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) an andere Unternehmer (Entleiher) ohne die dazu erforderliche behördliche Erlaubnis.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 756
BFH/NV 1987 S. 756 Nr. -1
BAAAB-29133

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