Der Kläger war alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der GmbH, die Anfang März 1976 aufgelöst wurde. Masse war, wie der Liquidator dem Finanzamt - FA - auf Zahlungsaufforderung mitteilte, nicht vorhanden. Die GmbH gab letztmals für die Monate Oktober, November und Dezember 1975 Lohnsteueranmeldungen ab, mit Angabe von Steuerabzugsbeträgen. Das FA nahm den Kläger durch Haftungsbescheid vom 2. Juni 1980 wegen der für Oktober bis Dezember 1975 rückständig gebliebenen Lohnsteuern und evangelischen Kirchensteuern und wegen Säumniszuschlägen als Haftenden in Anspruch. Der Einspruch hatte keinen, die Klage nur hinsichtlich der Säumniszuschläge Erfolg.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 286 BFH/NV 1987 S. 286 Nr. -1 DAAAB-29115
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