Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in E. Er war für den gesamten kaufmännisch-steuerlichen Bereich des Unternehmens zuständig, während einem weiteren Geschäftsführer der technische Aufgabenbereich übertragen war. Die GmbH war die Schwestergesellschaft einer in W betriebenen Planungs- und Beratungs-GmbH, mit der sie in der Weise zusammenwirkte, daß sie bei der Errichtung von . . . als Generalunternehmer auftrat. Aufgrund eines Vertrages zwischen den beiden Firmen erfolgte die gesamte Buchhaltung und Buchführung einschließlich der zu erstellenden Abschlüsse und Steueranmeldungen durch die W GmbH, die die betreffenden Erklärungen und Unterlagen sodann der E GmbH zur Unterschrift übersandte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 74 BFH/NV 1987 S. 74 Nr. -1 EAAAB-29106
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