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BFH Urteil v. - VII R 132/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in E. Er war für den gesamten kaufmännisch-steuerlichen Bereich des Unternehmens zuständig, während einem weiteren Geschäftsführer der technische Aufgabenbereich übertragen war. Die GmbH war die Schwestergesellschaft einer in W betriebenen Planungs- und Beratungs-GmbH, mit der sie in der Weise zusammenwirkte, daß sie bei der Errichtung von . . . als Generalunternehmer auftrat. Aufgrund eines Vertrages zwischen den beiden Firmen erfolgte die gesamte Buchhaltung und Buchführung einschließlich der zu erstellenden Abschlüsse und Steueranmeldungen durch die W GmbH, die die betreffenden Erklärungen und Unterlagen sodann der E GmbH zur Unterschrift übersandte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 74
BFH/NV 1987 S. 74 Nr. -1
EAAAB-29106

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