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BFH Beschluss v. - VIII S 3/85

Streitig ist im Hauptsacheverfahren, ob im Streitjahr 1974 zwischen der Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) und ihrem jetzigen Ehemann eine typisch stille Unterbeteiligung bestand und ob der Antragstellerin hieraus negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erwachsen sind. Der Beklagte und Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) und das Finanzgericht (FG) haben dies verneint. Die Revision der Antragstellerin wurde durch Vorbescheid des Senats VIII R 53/84 vom heutigen Tage als unbegründet zurückgewiesen. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt dieses Vorbescheids Bezug genommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 701
BFH/NV 1987 S. 701 Nr. -1
UAAAB-29089

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