Gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) hat die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) mit Schriftsatz vom . . . Revision einlegen lassen. Der Schriftsatz ist auf einem vorgedruckten Bogen geschrieben, dessen Kopf "X Treuhand GmbH - Steuerberatungsgesellschaft" lautet. Der Vordruck enthält im übrigen die Anschrift der GmbH, die Handelsregisternummer, den Sitz der Gesellschaft sowie die Namen der Geschäftsführer Y und Z. Die Revisionsschrift ist unterzeichnet mit dem Namenszug Y, darunter befindet sich maschinenschriftlich der Zusatz "Y. . . Stb". Dem Schriftsatz vom 13. August 1985 war eine Vollmacht beigegeben, wonach die X Treuhand GmbH, Steuerberatungsgesellschaft . . ., Geschäftsführer Z, als Steuerberater zur Vertretung der Klägerin bevollmächtigt wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 182 BFH/NV 1987 S. 182 Nr. -1 LAAAB-29079
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