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BFH Beschluss v. - VIII R 30/85

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie ist aus einem Einzelunternehmen hervorgegangen, dessen Inhaber W K war. Gesellschafter der GmbH & Co. KG waren zunächst W K (75 v. H.), seine Tochter Frau Ky (20 v. H.) und die Komplementär-GmbH (5 v. H.). Nach dem Tode von W K (1973) waren Frau Ky (80 v. H.), Frau K (15 v. H.) und die GmbH (5 v. H.) beteiligt. Eigentümer des Grundstücks M war zunächst W K. 1972 übereignete er das Grundstück seiner Tochter. Das Grundstück, welches seit 1966 an eine Firma P OHG vermietet war, war in der Bilanz des Einzelunternehmens als Betriebsvermögen ausgewiesen und wurde nach der Gründung der GmbH & Co. KG in einer "steuerlichen Zusatzbilanz" der Klägerin als Betriebsvermögen geführt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 291
ZAAAB-29070

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