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BFH Urteil v. - VIII R 200/82

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Handelsvertreter. Er hatte im Streitjahr 1977 seinen Geschäftssitz und seinen Wohnsitz im Bezirk des Finanzamts G. Anfang 1979 verzog er nach F. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt F - FA -) erließ am 28. Februar 1980 Einkommensteuerbescheide für 1977 gegen den Kläger und dessen mit ihm zusammenveranlagte Ehefrau (geschätzter Gewinn aus Gewerbebetrieb 20 000 DM). Mit dem Bescheid war ein Vorauszahlungsbescheid verbunden, der für II, III und IV 1980 Vorauszahlungen von je 769 DM und ab 1981 Vorauszahlungen von vierteljährlich 577 DM festsetzte. Die Einsprüche gegen den Einkommensteuerbescheid und den Vorauszahlungsbescheid blieben erfolglos.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 281
BFH/NV 1987 S. 281 Nr. -1
VAAAB-29054

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