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BFH Beschluss v. - VIII B 50/85

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war in den Streitjahren (1976 bis 1980) als Steuerberater tätig. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) nahm an, er habe diese Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgeübt, die er zusammen mit seinem Schwiegervater durch schlüssiges Verhalten gegründet habe. Da dem Schwiegervater die Qualifikation als Steuerberater fehlte, bewertete das FA die Einkünfte der Gesellschafter der GbR als gewerbliche. Es erließ entsprechende Gewinnfeststellungsbescheide.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 357
AAAAB-29022

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