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BFH Beschluss v. - VII B 71/86

Das Finanzgericht (FG) lehnte mit Beschluß vom 6. März 1985 3 K 13/85 den Antrag des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) auf "Ablehnung des Gerichts wegen offensichtlicher Befangenheit" ab. Mit Schriftsatz vom 14. März 1983 kündigte der Antragsteller die Einlegung der Beschwerde gegen diesen Beschluß an und beantragte, ihm Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren. Diesen Antrag lehnte der erkennende Senat mit Beschluß vom 28. Januar 1986 VII S 7/85 ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 307
BFH/NV 1987 S. 307 Nr. -1
XAAAB-28988

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