Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war Geschäftsführer einer Baugesellschaft mbH (GmbH), die ihre Zahlungen eingestellt hat und deren Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Beklagte (das Finanzamt - FA -) nahm ihn durch Haftungsbescheid wegen angemeldeter, aber nicht an das FA abgeführter Lohnsteuer und Kirchensteuer der GmbH für den Zeitraum August 1981 bis Februar 1982, wegen Lohnsteuern aufgrund einer Außenprüfung (1 562,50 DM) und wegen Säumniszuschlägen gemäß § 69 i.V.m. § 34 der Abgabenordnung (AO 1977) in Höhe von insgesamt 51 488,51 DM in Anspruch.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 390 BFH/NV 1987 S. 390 Nr. -1 KAAAB-28975
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