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BFH Beschluss v. - VII B 10/86

Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) haben gegen einen Feststellungsbescheid über gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1980 in der Gestalt der gegen sie ergangenen Einspruchsentscheidung Klage erhoben. Ferner haben sie beim Finanzgericht (FG) beantragt, die Vollziehung des Feststellungsbescheids gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen, nachdem zuvor ein beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) gestellter Aussetzungsantrag auch im Beschwerdeverfahren abgelehnt worden war. Das FG hat über die Klage und über den bei ihm gestellten Aussetzungsantrag bisher nicht entschieden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 96
BFH/NV 1987 S. 96 Nr. -1
NAAAB-28948

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