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BFH Beschluss v. - VI B 85/86

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage des Klägers als unzulässig ab, weil der als Prozeßbevollmächtigter aufgetretene Rechtsanwalt bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung keine Vollmacht vorgelegt habe. Die Kosten erlegte das FG dem vollmachtlosen Vertreter auf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 182
BFH/NV 1987 S. 182 Nr. -1
ZAAAB-28944

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