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BFH Beschluss v. - V B 76/85

In einem beim FG anhängigen Hauptverfahren streitet die Antragstellerin mit dem FA darüber, ob dieses es zu Recht abgelehnt hat, die Umsatzsteuer-Vorauszahlung 12/1984 in Höhe von . . . DM zu stunden. Sie begehrt die Stundung im Hinblick darauf, daß nach ihrer Ansicht sich aus der Umsatzsteuer-Jahresveranlagung 1983 - insoweit ist das Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen - ein Erstattungsanspruch in Höhe von . . . DM ergebe. Das FA nimmt dagegen an, daß die Umsätze der Antragstellerin auf Grund eines entsprechenden Organschaftsverhältnisses mit denen der . . . GmbH (GmbH) zusammenzufassen seien und daß angesichts dessen kein Erstattungsanspruch der Antragstellerin bestehe.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 30
BFH/NV 1988 S. 30 Nr. 1
KAAAB-28936

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