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BFH Urteil v. - IX R 78/82

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr damaliger Ehemann erwarben aufgrund notariellen Kaufvertrags im April 1977 ein Erbbaurecht mit einem Einfamilienhaus zu je 1/2. Die Anschaffungskosten betrugen 145 000 DM. Das Grundstück wurde den Eheleuten im Juni 1977 übergeben. Die Klägerin erhielt von ihrem Ehemann aufgrund Vertrages vom 29. Dezember 1977 dessen Anteil gegen Übernahme sämtlicher damit zusammenhängender Schulden übertragen. In diesem Zeitpunkt lebten die Eheleute bereits dauernd getrennt. Ihre Ehe wurde am 5. Oktober 1979 geschieden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 236
BFH/NV 1987 S. 236 Nr. -1
EAAAB-28912

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