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BFH Urteil v. - IX R 7/80

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist testamentarischer Erbe seines im Mai 1967 verstorbenen Onkels. Der Erblasser setzte in seinem Testament vom Juli 1966 Frau V als Vermächtnis eine "Leibrente" von 500 DM monatlich auf Lebenszeit aus, die mit einer Wertsicherungsklausel verbunden war. Der Erblasser ordnete zur Erfüllung dieses Vermächtnisses und weiterer Vermächtnisse Testamentsvollstreckung an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 654
KAAAB-28910

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