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BFH Urteil v. - IX R 7/80

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist testamentarischer Erbe seines im Mai 1967 verstorbenen Onkels. Der Erblasser setzte in seinem Testament vom Juli 1966 Frau V als Vermächtnis eine "Leibrente" von 500 DM monatlich auf Lebenszeit aus, die mit einer Wertsicherungsklausel verbunden war. Der Erblasser ordnete zur Erfüllung dieses Vermächtnisses und weiterer Vermächtnisse Testamentsvollstreckung an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 654
KAAAB-28910

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