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BFH Urteil v. - IX R 230/84

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) - zusammenveranlagte Ehegatten - sind Eigentümer eines im Jahre 1938 errichteten Einfamilienhauses, das sie selbst nutzen und dessen Nutzungswert nach § 21 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt wird. Die Kläger ließen im Veranlagungszeitraum 1979 eine Reihe von Baumaßnahmen durchführen; unter anderem wandten sie 4 400 DM auf, um Türen zu erneuern.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 31
BFH/NV 1987 S. 31 Nr. -1
WAAAB-28890

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