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BFH Urteil v. - IX R 1/80

Die Ehefrau des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) erhielt von ihrer Mutter aufgrund notariellen Vertrags vom 9. November 1976 ein Grundstück mit Wohn- und Geschäftshaus und einer Wurstküche übertragen. Sie versprach ihrer Mutter in diesem Vertrag ein lebenslängliches Wohnrecht und die Zahlung einer "Leibrente" auf Lebenszeit in Höhe von 1 700 DM monatlich, beginnend mit dem 1. November 1976. Das Leibrentenversprechen ist mit einer Wertsicherungsklausel verbunden. Außerdem heißt es in dem notariellen Vertrag wörtlich: "Auf die Vorschrift des § 323 ZPO wird nicht verzichtet."

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 457
RAAAB-28883

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