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BFH Urteil v. - IX R 126/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat im Jahre 1977 ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück zum Preis (einschließlich Nebenkosten) von rd. 200 000 DM erworben. Davon entfielen auf das 1935 errichtete Gebäude ca. 90 000 DM. Im Anschluß an den Erwerb ließ der Kläger an und in dem Gebäude umfangreiche Bauarbeiten durchführen, bevor er es mit seiner Familie bezog. Von den gesamten Bauaufwendungen in Höhe von 200 000 DM behandelte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung ca. 160 000 DM als Instandhaltungsaufwendungen und verteilte sie gemäß § 82 b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) gleichmäßig auf drei Jahre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 149
BFH/NV 1987 S. 149 Nr. -1
SAAAB-28874

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