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BFH Beschluss v. - IX K 1/86

Die Antragsteller hatten mit ihrer Klage wegen Einkommensteuer 1975 begehrt, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung über die Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1975 hinaus zum Abzug als Sonderausgaben zuzulassen. Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hatte ihre Klage mit Urteil vom 3. Mai 1979 II 91/79 abgewiesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 173
BFH/NV 1987 S. 173 Nr. -1
DAAAB-28866

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