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BFH Beschluss v. - IX B 30/83

In dem beim Finanzgericht (FG) anhängigen Hauptsacheverfahren ist streitig, ob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) verpflichtet ist, zur Berücksichtigung eines geltend gemachten Werbungskostenüberschusses aus Vermietung und Verpachtung die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) für das Streitjahr 1979 zur Einkommensteuer zu veranlagen. Nach Auffassung des FA stehen den Klägern die erhöhten Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht zu, da sie die von ihnen genutzte Eigentumswohnung nicht entgeltlich erworben hätten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 551
YAAAB-28859

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