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BFH Urteil v. - IV R 23/86

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Komplementär der KG. Zum 1. Januar 1978 wurde das Unternehmen in eine GmbH umgewandelt. Danach fand eine Betriebsprüfung für die Zeit vor der Umwandlung statt. Die Prüfung führte zur Änderung des Gewinnfeststellungsbescheids 1975 und der Einheitswerte für das Betriebsvermögen zum 1. Januar 1976 und 1977. Die Bescheide waren an die KG zu Händen des Klägers gerichtet; in ihnen wurden der Gewinn und die Einheitswerte auf den Kläger und vier Kommanditisten aufgeteilt. Mit seiner nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage beanstandete der Kläger die Bewertung von . . . Auf Antrag des Klägers hob das Finanzgericht (FG) die genannten Bescheide aus formellen Gründen auf und stellte ihre Unwirksamkeit fest, weil die KG nicht mehr bestanden habe und die Bescheide den Gesellschaftern nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben worden seien.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 686
BFH/NV 1987 S. 686 Nr. -1
FAAAB-28822

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