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BFH Beschluss v. - IV R 173/85

Bei den Gewinnfeststellungen 1973 bis 1977 für die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Kommanditgesellschaft, verweigerte der Beklagte und Revisionsbeklagte ((das Finanzamt - FA -) die Feststellung einer Steuerermäßigung nach § 14 Abs. 3 des Dritten Vermögensbildungsgesetzes (3. VermBG). Das FA vertrat die Auffassung, die geltend gemachten vermögenswirksamen Leistungen könnten nicht anerkannt werden, weil die Klägerin mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftige, denn die 150 Zeitungsausträger seien Arbeitnehmer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 108
BFH/NV 1988 S. 108 Nr. 2
XAAAB-28803

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