Die ursprüngliche Klägerin, eine GmbH (GmbH), hat im Laufe des Revisionsverfahrens durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 29. April 1983 ihre Firma geändert von bisher . . . GmbH in . . . GmbH. Durch Beschluß des Amtsgerichts vom 16. Juni 1983 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der Konkursverwalter (Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte - Kläger -) hat das Verfahren über die Revision der GmbH aufgenommen (§ 155 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i. V. m. § 240 der Zivilprozeßordnung - ZPO -). Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (das Finanzamt für Körperschaften - FA -) hat den Rechtsstreit bezüglich seiner Revision ebenfalls aufgenommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 326 BFH/NV 1987 S. 326 Nr. -1 IAAAB-28753
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