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BFH Urteil v. - I R 124/84

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet. Die Klägerin war aufgrund eines Anstellungsvertrages vom 1. Januar 1969 im Betrieb ihres Ehemannes als Angestellte beschäftigt. Neben dem monatlichen Gehalt war eine Beteiligung am Gewinn zugesagt. Die Gewinnbeteiligung konnte nach dem Vertrag unter Berücksichtigung der Geschäftslage entweder sofort ausgezahlt werden, oder mußte ggf. im Interesse des Unternehmens vorerst im Betrieb verbleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 601
IAAAB-28714

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