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BFH Beschluss v. - II S 1/86

Der Klin., die im Termin zur Zwangsversteigerung des Grundstücks ... Meistbietende geblieben war, ist dieses Grundstück durch Beschluß des Amtsgerichts ... vom 09. November 1981 zugeschlagen worden. Den zum 01. Januar 1964 (Hauptfeststellungszeitpunkt) festgestellten Einheitswert hatte das FA zum 01. Januar 1974 dem Rechtsvorgänger der Klin. und im Hinblick auf den erneuten Eigentumswechsel mit Zurechnungsfortschreibungsbescheid vom 09. Mai 1983 der Klin. unverändert zum 01. Januar 1982 zugerechnet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 376
BFH/NV 1987 S. 376 Nr. -1
VAAAB-28701

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