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BFH Urteil v. - II R 155/84

Die Kläger erwarben durch notariellen Vertrag vom 13. Dezember 1982, "der erst am 29. Dezember 1982 wirksam wird", je zu 1/2 eine Eigentumswohnung zum Kaufpreis von insgesamt 99 000 DM. In Anrechnung auf den Kaufpreis sollte zum 31. Dezember 1982 eine Grundschuld übernommen und der Restkaufpreis bis zum 31. Dezember 1982 in bar gezahlt werden. Als Tag der Übergabe war der 31. Dezember 1982 vereinbart. In § 8 des Kaufvertrages erklärten die Beteiligten die Auflassung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 807
BFH/NV 1987 S. 807 Nr. -1
LAAAB-28645

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