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BFH Urteil v. - III R 85/85

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt einen Autoverleih. Für die Anschaffung von zwei Personenkraftwagen beantragte er beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) die Gewährung einer Investitionszulage gemäß § 4b des Investitionszulagengesetzes 1982 (InvZulG 1982). Das FA versagte die beantragte Zulage mit der Begründung, die Fahrzeuge würden nicht ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt. Es sei nämlich zu vermuten, daß die Mieter die Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang privat nutzen würden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 467
BFH/NV 1987 S. 467 Nr. -1
TAAAB-28625

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