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BFH Urteil v. - III R 66/82

Umstritten ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) verpflichtet ist, eine bestandskräftige Vermögensabgabeveranlagung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zu berichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 9
BFH/NV 1987 S. 9 Nr. -1
JAAAB-28624

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