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BFH Beschluss v. - III R 162/82

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb bis 1973 eine Glaserei als Einzelunternehmer. Zusammen mit seiner Ehefrau war er Gesellschafter einer Isolierglasbau GmbH. Zur Zeit der Klageerhebung war der Kläger Arbeitnehmer. Mit Schreiben vom 26. April 1976 beantragte er den Erlaß der aufgrund einer Betriebsprüfung entstandenen Mehrsteuern für die Veranlagungszeiträume 1968 bis 1972. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) lehnte den Antrag ab. Beschwerde und Klage hatten keinen Erfolg.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 502
DAAAB-28600

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