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BFH Urteil v. - V R 78/77

Die Klägerin hat verschiedene Bonbonsorten in der Art sog. Hart-Karamellen erworben und zum Teil unverändert, in Beutel abgepackt, weitergeliefert. Sie hat hierfür die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 4 UStG 1951 in Anspruch genommen und erhalten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 241
KAAAB-28534

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